Quoten

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, je Dienstnehmer mindestens einen so genannten "begünstigten Behinderten" zu beschäftigen haben (4 % Quote). Bei Nichterfüllung dieses gesetzlichen Auftrages muss der Dienstgeber "für jeden nicht besetzten Pflichtplatz" einen bestimmten Geldbetrag, die so genannte Ausgleichstaxe, bezahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt derzeit 411 Euro pro Monat.

Derzeit beträgt die Gesamtquote an der Uni Wien 1 % bei rund 9.700 Beschäftigten. Innerhalb der Professoren ist die Quote 0,0%, beim gesamten wissenschaftlichen Personal 0,35 % (26 Personen von rund 7300) und beim allgemeinen Personal 2,96 % (71 Personen von rund 2400).