Tag der Menschen mit Behinderungen am 3.12.2017

03.12.2017

AK Kaske: „Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen“

Mit dem noch vor der Nationalratswahl beschlossenen Inklusionspaket wurden wichtige Schritte gesetzt: Durch die Verdoppelung der Budgetmittel auf 90 Millionen Euro für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen, durch die Verbesserungen beim Verbandsklagerecht im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und durch die Stärkung des Monitoringausschusses wurden einige wichtige Verbesserungen geschafft! „Es noch viel zu tun gibt, damit alle Menschen, gleich ob mit oder ohne Behinderung sowohl in der Beschäftigung, in der Bildung, als auch im täglichen Leben die gleichen Chancen und Rechte haben“, sagt AK Präsident Rudi Kaske.

Die AK fordert:

+ Arbeitsmarktsituation verbessern
Die Lage am Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen nach wie vor prekär. Es bedarf passgenauer Unterstützungsmaßnahmen für arbeitsuchende Menschen und auch die Unternehmen müssen ihre Beschäftigungspflicht erfüllen. Augenmerk ist weiters auf die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze zu legen: So können betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen oder auch längere Krankheiten bzw. Unfälle sehr schnell zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Für Menschen mit Behinderungen wiegt dies besonders schwer, lange Arbeitslosigkeit ist in der Regel vorprogrammiert. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind daher dringend notwendig.

+ Inklusive Bildung vorantreiben
Inklusive Bildung muss Schritt für Schritt umgesetzt werden. Sicherzustellen ist, dass allen Kindern und Jugendlichen eine gute Bildung im allgemeinen Bildungssystem ermöglicht wird. Inklusion kann nur dann erfolgreich sein, wenn notwendige Fördermaßnahmen an inklusiven Schulen ohne Wenn und Aber eingesetzt werden.

+ Faire Bedingungen für Menschen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind
Menschen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind, brauchen eine eigenständige sozialversicherungsrechtliche Absicherung und faire arbeitsrechtliche Bedingungen. Schon im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 war vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung, die in einer Behindertenwerkstätte tätig sind, eine eigenständige Absicherung bekommen sollen. Das ist bisher nicht umgesetzt worden. Es ist ein Auftrag an die künftige Regierung, für entsprechende sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu sorgen. Zudem müssen klare und faire arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.