Quoten

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, je Dienstnehmer mindestens einen so genannten "begünstigten Behinderten" zu beschäftigen haben (4 % Quote). Bei Nichterfüllung dieses gesetzlichen Auftrages muss der Dienstgeber "für jeden nicht besetzten Pflichtplatz" einen bestimmten Geldbetrag, die so genannte Ausgleichstaxe, bezahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt derzeit 336 Euro pro Monat.

Derzeit beträgt die Gesamtquote an der Uni Wien 0,7 % bei rund 8.900 Beschäftigten. Innerhalb der 392 Professoren ist die Quote 0,0%, beim gesamten wissenschaftlichen Personal 0,16 % (11 Personen von rund 6700) und beim allgemeinen Personal 2,2 % (52 Personen von rund 2300).